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Warum wir uns nicht als "Prostituierte" anmelden sollten?

******n68 Mann
3.472 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Warum wir uns nicht als "Prostituierte" anmelden sollten?
Martina Weiser, die Leiterin des Kölner Instituts "Ananda", positioniert sich auf ihrer Plattform "Trusted Bodywork" zum Thema Prostituiertenschutzgesetz:

Wie viele von uns bin ich mit dem neuen Prostitutionsgesetz beschäftigt. Durch zahlreiche Gespräche und Recherche zum Gesetz komme ich zu dem Entschluss, dass wir uns auf gar keinen Fall - einfach so - dieser neuen Regelung unterordnen dürfen!

Wir stehen für zertifizierte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung statt Zwangsregistrierung und Entmündigung!

Wir definieren unsere Arbeit und unseren Beruf - nicht ein neues Gesetz.

Es gibt z. B. Gerichtsurteile, die besagen, dass Tantramassagepraxen nicht bordellähnlich sind und es keine "Milieubedingte Unruhe" gibt. Es gibt Beispiele für unsere Arbeit im Sperrbezirk ... es gibt viele Argumente für uns und auf der "Gegenseite" Behörden die eigentlich mit dem normalen Klientel schon überfordert sind und wenig Grund haben sich mehr Arbeit als notwendig zu schaffen.

Im Anhang und im internen Bereich der Bodywork Plattform findet ihr einen Text mit zusammengetragenen Informationen zum Thema.

Wir müssen uns klar positionieren und somit dazu beitragen, dass unser Beruf in Zukunft sichtbar ist und das Gesetz entsprechend nachgebessert werden kann.

Wir sollten nicht vergessen, das es in dem Gesetz vor allem um die Bekämpfung von Menschenhandel geht bzw. sonstige nicht selbstbestimmte Sexarbeit - es dürfte z. B. kein Fall bekannt sein, wo eine Person mit zertifizierter Ausbildung gegen ihren Willen Massagen oder Coachings angeboten hat.

D. h. die Praxis Ananda Köln wird nicht zum 1. Oktober als "Betriebsstätte" gemeldet mein Team werde ich ebenfalls dazu anhalten sich nicht anzumelden. Wir warten ab ob und wie die Behörden reagieren. Notfalls müssen wir klagen - oder uns innerhalb einer (vielleicht kurzen) Frist anmelden. In der Zwischenzeit arbeiten wir an einer Petition, die mehr Anerkennung und Rechtssicherheit für unseren Beruf einfordert.

Es fühlt sich ein bisschen wie eine "Auferstehung" *zwinker*

Konstruktives Feedback ist natürlich, wie immer, sehr willkommen.

Natürlich habe ich die explizite Erlaubnis von Martina, diesen Text hier im Joyclub zu veröffentlichen.
https://www.trustedbodywork.com
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
dann riskiert man dieses
https://www.prostituiertenschutzgesetz.info/bussgeldvorschriften/

eine anzeige von einem neider oder mitbewerber..und schon geht der ärger los
Respekt
Großer Respekt vor eurem Mut & Solidarität!
Manchmal muss man Risiken eingehen, um etwas zu bewegen!
Das ist richtig. Aber ohne Widerstand keine Veränderung. Hut ab, dass sie genau diesen Weg geht. Wenn ich als Laie es richtig verstanden habe (danke nochmal für den Link), steht unter "zu Nummer 1"

Das Unterlassen der Anmeldung soll nach den Grundsätzen des Ordnungswidrigkeitenrechts zunächst mit der Erteilung einer Verwarnung geahndet werden, insbesondere wenn es sich um einen Erstverstoß handelt.
Der Behörde verbleibt dabei weiterhin nach Ordnungswidrigkeitenrecht ein weiter Ermessensspielraum.

Dazu kommt die Aussage von Martina:
Wir warten ab ob und wie die Behörden reagieren. Notfalls müssen wir klagen - oder uns innerhalb einer (vielleicht kurzen) Frist anmelden.
Also den "Erstverstoß" mit Verwarnung in Kauf nehmen und notfalles kurzfristig die Anforderungen umsetzen.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
warum kommt der aufschrei erst jetzt? wer sich damit beschäftigt , hätte die diskussion mitbekommen und dann schon gehandelt, protestiert ect.
jetzt wo das gesetz verabschiedet wurde, ist es etwas spät
Ich befürchte....
....mit dem Kopf durch die Wand zu gehen wird vermutlich nicht zu Erfolg führen. Man begibt sich damit auf das unsinnige Niveau der "Erfinder" dieses Gesetzes, dass nicht die Prostituierten schützt, sondern die Frauen insgesamt weiter diskriminiert.

Hier helfen nur intelligente Lösungen. Eine davon ist bei mir derzeit in Arbeit und wird nach einer juristischen Prüfung dem Gesetz die Grundlage entziehen.
*********49_rp Mann
292 Beiträge
@wonderfulworld
Da bin ich ja mal gespannt, ob Deine intelligente Lösung einer juristischen Prüfung standhalten und dem Gesetz die Grundlage entziehen wird. Zu wünschen wäre es.

Tatsache ist, dass das Gesetz erst einmal zum 1. Juli 2017 in Kraft treten wird.

Dieses wirre Machwerk "Prostituiertenschutzgesetz" zu nennen, ist der Widerspruch in sich. Es wird nicht zu mehr Schutz, sondern nur noch zu mehr Illegalität, Kriminalität und Ausbeutung führen. Und der Staat verdient kräftig mit.

Viel Glück!
******n68 Mann
3.472 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Mittlerweile...
... mag ich es nicht mehr hören und lesen.

Ja, uns allen ist ganz unstrittig klar, dass das neue Gesetz am 01.07.2017 in Kraft treten wird.

Ja, es ist für seriöse Tantramassage völliger Blödsinn.

Richtig, das Gesetz bringt für viele große Probleme.

Und die ewige Kritik an Menschen, die etwas zu früh, zu spät oder auf die falsche Art etwas tun.

Keine dieser Äußerungen bringt uns auch nur einen Millimeter weiter. Können wir uns bitte endlich mal konstruktiv zusammentun anstatt dass jeder den anderen niedermacht oder über die Gesamtsituation jammert? Das wäre wirklich toll. Ich finde es klasse, dass hier eine weitere mutige Frau etwas tut. Positiv war auch schon das Video von Cheer7, das im öffentlichen Fernsehen ausgestrahlt wurde.
@wonderfulworld
Ich hoffe sehr dass irgendjemand einen Weg findet. Und ich drücke die Daumen dass vielleicht du das bist. Interessiert wäre ich auf jeden Fall wie der Stand der Dinge ist.
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********oeln
60 Beiträge
Ausführlicher Text zum Umgang mit dem ProstSchG

Umgang mit dem ProstSchG


Das Team der Trusted Bodywork Plattform vertritt die Ansicht, dass Personen mit zertifizierter anerkannter Ausbildung, nicht unter die Regelungen nach ProstSchG fallen.

Sollten einzelne Behörden dennoch auf uns zukommen, werden wir entsprechend reagieren und uns darüber austauschen.

Hier eine Übersicht der Informationen und Fristen, sollte es tatsächlich dazu kommen, dass wir zu einer Anmeldung gemäß ProstSchG verpflichtet werden. Bei der Entstehung dieses Gesetz war unsere Berufsgruppe für die Behörden unsichtbar – das sollten wir dringend ändern.

ganz konkret mit einem Profil auf http://www.tantramassage.de


Inhalt und Absicht des ProstSchG:

Am 1. Juli 2017 tritt in Deutschland das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) in Kraft.
Für alle Personen die vor dem 1. Juli 2017 in der fraglichen Branche tätig waren gibt es eine Anmeldefrist bis 31.12.2017 (nicht bis 1. Juli 2017 wie viele glauben).

Zentrales Thema des Gesetzes ist die Verhinderung von Menschenhandel und der Schutz von Frauen (Männern?), die nicht freiwillig in der Sexarbeit tätig sind - beides Probleme, die keine Rolle spielen, wenn sich eine Person gezielt für diese Arbeit ausgebildet hat.

Der Beruf der zertifizierten und selbstbestimmten Person, die ganzheitlich mit ihren Klienten / Gästen arbeitet und dabei auch den erotisch-sinnlichen Bereich integriert sollte von diesen neuen Regelungen nicht betroffen sein. Unter Umständen müssen wir hier mehrgleisig fahren

  • Unseren Beruf bekannter machen, Politiker, Behörden und Öffentlichkeit informieren.
  • Durch klare Aus- und Weiterbildung deutlich machen, dass es sich um einen Beruf handelt und nicht um eine Notlösung
  • Mit den Behörden bei Bedarf reden und eine tragbare Zwischenlösung finden, bis das Thema auf politischer Ebene differenzierter behandelt wird.


Wer sich mit dem Gesetzestext beschäftigt hat, weiß, dass der Begriff „Prostitution“ dort sehr weit und ungenau definiert ist und dass jegliche sexuelle Handlung gegen Entgelt damit erfasst werden soll. Trotzdem hat jede und jeder einzelne von uns das Gefühl, dass wir damit NICHT gemeint sind! Teil des neuen Gesetzes, das ab Juli 2017 in Kraft treten soll, ist eine verpflichtende Anmeldung als Prostituierte / Prostituierter und eine jährliche Gesundheitsberatung.

Das Gesetz differenziert nicht, ob die „sexuelle Handlung“ nur an Frauen oder auch an Männern ausgeführt wird. Auch wird nicht darauf eingegangen, ob die sexuelle Handlung in ein ganzheitliches Konzept eingebettet ist bzw. ob sich eine Person extra für diese Tätigkeit weitergebildet hat.

Einzig die Variante einer Person, die ungelernt und möglicherweise nicht freiwillig, bzw. ohne bessere Alternativen, in der Sexarbeit strandet, ist Gegenstand des Gesetztes.

Es handelt sich um ein neues Rechtsgebiet: bei Kommunen und Behörden herrscht Unsicherheit, Überforderung und, oft auch, Widerwille bezüglich der Umsetzung.
Tantra statt Porno - die Petition

Martina Weiser und Christine Andersch arbeiten innerhalb des TMV in einer Arbeitsgruppe, die eine Petition vorbereitet. Es geht hier ganz allgemein um "sexuelle Kultur" und um einen relativ neuen Berufsstand, dessen Arbeit viele Menschen persönlich betrifft und die einen gesellschaftlichen Wandel spiegelt.

Ziel ist unter anderem Rechtsicherheit in Bezug auf das ProstSchG - zertifizierte Ausbildung und regelmäßige Weiterbildung statt Zwangsberatung und Entmündigung.

Weitere mögliche Ziele: eine öffentliche Anerkennung und Wertschätzung unseres Berufes, die sich in einer anderen Besteuerung niederschlagen - ganz konkret z. B. eine Befreiung von der Vergnügungssteuer und evtl. auch eine Umsatzsteuerbefreiung, ähnlich wie sie für Heilpraktiker gilt.

Mithilfe ist willkommen - bitte schreibe uns eine Mail an: support@trustedbodywork.com

Ende September ist Bundestagswahl - die Petition wird voraussichtlich danach im Herbst starten. Jeder von euch, der gute Kontakte zu Organisationen oder in die Politik hat, darf gerne dazu beitragen, dass diese Petition mit viel Schwung in die Öffentlichkeit kommt.

Es ist wichtig, dass unsere Berufsgruppe sichtbar wird!

Vereint aus verschiedenen Berufsverbänden und aus unterschiedlichen Schulen sind wir stark. Wir respektieren die Arbeit des anderen und lernen voneinander. Gemeinsam sind wir stark gegenüber Politik und Behörden. Gemeinsam können wir unsere Arbeit weiter entwickeln und unseren Gästen mehr Sicherheit vermitteln.


Anmeldefristen laut ProstSchG

Für "Prostituierte"


für alle die vor dem 1. Juli 2017 tätig waren, gibt es eine Anmeldefrist bis 31.12.2017 (nicht bis 1. Juli 2017)

Erst ab dem 1. Januar 2018 müssen "Betreiber von Prostitutionsstätten" kontrollieren, dass alle, die dort arbeiten, angemeldet sind.

D. h. konkret:

A) wer sich NICHT im Sinne des ProstSchG anmelden will, kann ohne Anmeldung bis 31.12. 2017 arbeiten.

B) nach dem 31.12. 2017 gibt es eine Rechtsunsicherheit.

Wer sich im Sinne des ProstSchG anmelden will, sollte sich spätestens Anfang Dezember 2017 um eine sogenannte Gesundheitsberatung kümmern. Dort bekommt man eine Bescheinigung, die man für die Prostitutionsanmeldung vorlegen muss. Bis 31.12. 2017 müsste diese Prostitutionsanmeldung gemacht werden, die erste Anmeldung ist drei Jahre gültig.
Diese Anmeldung ist lästig, aber voraussichtlich kostenfrei und wahrscheinlich unkompliziert. Hauptproblem ist evtl. die Weitergabe der Daten und das mit der Bezeichnung „Prostitution“ verbundene Stigma.


Für Betreiber einer „Prostitutionsstätte“

Sobald eine Person nicht alleine arbeitet - also ab zwei Personen, ist der Arbeitsort eine „Prostitutionsstätte“.

D.h. für Praxisleitungen, die sich als Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ anmelden wollen/müssen gilt:

  • Bis 1.10.2017 Gewerbeanzeige bei einem Amt, das die Stadt noch benennen muss
  • Bis 31.12.2017 Antrag auf Erlaubnis bei einem Amt, das die Stadt noch benennen muss. Regelmäßige Verlängerung der Erlaubnis beantragen (alle 2-3 Jahre). Die Erlaubnis ist vermutlich mit einer Konzessionsgebühr verbunden. (hier sind weitere Punkte zu beachten, bitte selbst informieren unter ProstSchG)
  • Ab 1.1.2018 gilt die Kontroll- und Aufbewahrungspflicht für Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ D. h. ab diesem Tag müssten alle Mitarbeiter im Sinne des ProstSchG gemeldet sein.


Eure Praxis wird baurechtlich wie ein Bordell bewertet. Offen ist, wieviel Spielraum die Behörden haben und wie tolerant sie unserem Angebot gegenüber sind. An der Stelle kann eine persönliche Vorsprache bei der zuständigen Behörde Sinn machen.

Hier ist viel Raum für Behördenwillkür.


Was kann im Falle einer Nicht-Anmeldung passieren?

Es kann ein Ordnungswidrigkeitenverfahren festgesetzt werden und ein Bußgeld erhoben werden. Dieses Bußgeld kann für die "Prostituierte" max. 1.000 Euro und für den Betreiber einer „Prostitutionsstätte“ max. 10.000 Euro betragen (siehe ProstSchG §33).

Erst wenn so ein Verwaltungsakt vorliegt, kann dagegen geklagt werden. In der Vergangenheit gab es bei verschiedenen Themen diverse Fälle von Rechtsunsicherheit aufgrund der Besonderheiten unserer Arbeit. Uns ist nicht bekannt, dass in ähnlich gelagerten Fällen jemals ein seriöser Anbieter Bußgeld bezahlen musste. In der Regel gibt es Fristen, um den Sachverhalt juristisch zu klären.

Wie eine Klage dazu führen kann, dass sich Gesetze ändern, kann man z. B. hier nachlesen:

Enstehungsgeschichte des liberalen Prostitutionsgesetzes von 2002 https://de.wikipedia.org/wiki/Café_Pssst!

Diese Angaben sind ohne jede Gewähr und beziehen sich auf einzelne Erfahrungen.


Wie sieht es International aus?

Siehe auch:
https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_nach_L%C3%A4ndern

Deutschland vor 2002

Förderung der Prostitution (= die Schaffung angenehmer Arbeitsplätze, wie z. B. in einer Tantramassagepraxis) war vor 2002 verboten. Die Umsetzung dieses Verbots wurde eher locker gehandhabt, es gab auch vor 2002 Bordelle und Tantramassagepraxen. In München mussten Tantramasseurinnen (wie Prostituierte) regelmäßig zu einer Kontrolluntersuchung ins Gesundheitsamt.


Schweiz

In der Schweiz gibt es bereits ähnliche Regelungen, wie die ab 1. Juli in Deutschland geplante. Die Schweizer KollegInnen berichten davon relativ unaufgeregt, man hat sich daran gewöhnt, dass man / frau auf dem Papier dem Prostitutionsbereich zugeordnet wird.
Probleme mit dem Datenschutz sind nicht bekannt.


England, Spanien etc

Prostitution ist erlaubt aber "Förderung der Prostituiton" oder das Betreiben einer „Prostitutionsstätte“ sind verboten.


Schweden etc.

Das Anbieten von Prostitution ist erlaubt, aber "Freier" werden bestraft - also ist die Arbeit faktisch illegal.


USA und viele andere Länder

Prostitution ist illegal


Weiterführende Informationen


(alles ohne Gewähr und nach besten Wissen zusammen gestellt - Fehler gerne melden)
****r60 Mann
1.117 Beiträge
Ananda hat ja auch eine Petition erwähnt.....
Ich hoffe, daß es hier im Joy verbreitet wird, wenn eine entsprechende Petition
im Umlauf ist.
Ich werde das Anliegen von Ananda auf jedenfall unterstützen.

Denn ich sehe eine gute Tantramassage als therapeutische Maßnahme
und nicht als Druckabbau einer Notgeilheit.

Das habe ich auch schon bei meiner Krankenkasse erwähnt.
Jede Tantra-Massage, die ich bislang erlebt habe, hat mir mehr gebracht
als 50 Therapeistunden bei nem Psychotherapeut.
Und mein Psychotherapeut war auch nicht schlecht.

Hier im Joy gibt es doch bestimmt auch ein paar begnadete Anwälte, die
eine griffige Petition formulieren können.
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********oeln
60 Beiträge
noch ein bisschen Werbung ...und Tschüss
Liebe Tantramassage-Freunde,

soulman hat mich auf das Forum hingewiesen und ich habe euch Informationen aus meinen Recherchen da gelassen - es ist ein bisschen lang und nicht so übersichtlich wie im internen Bereich der Plattform - aber immer noch besser lesbar als der Original Gesetzestext.

Ich würde mich freuen wenn sich möglichst viele auf der Plattform anmelden - allerdings geht die Anmeldung nur mit einer fundierten Ausbildung
https://www.tantramassage.de/de/anerkannten-ausbildungen

Bis einschl. 1. Mai läuft übrigens noch eine Sonderaktion - mehr dazu hier: https://www.tantramassage.de/anmelden
Ich habe zum Thema Moderationstätigkeit einen eigenen Thread eröffnet und die entsprechenden Beiträge dorthin verschoben, da diese Diskussion definitiv nichts mit der Diskussion zum Eingangsbeitrag zu tun hat.

Tantra: Moderationstätigkeit
*******a88 Frau
396 Beiträge
Die Lösung ....
...wäre evt. Tantramasseur/-in als Beruf anzuerkennen. Weiterbildung ist eben nicht gleich Ausbildung, sofern nicht staatlich anerkannt.

Wie trennt man so die Spreu vom Weizen? Als "Kunde" schon unmöglich, als Behörde erst recht.
Da sehe ich persönlich den Handlungsbedarf.
Anmeldung als Prostituierte
Ich finde es bemerkenswert die ganze Diskussion um das neue Gesetz und seine Folgen für die einzeln Studios oder Betreiber. Sofern mir bekannt ist, ist im südlichtsten Bundesland das Gesetz schon sehr lange in Kraft und es hat bisher keiner sich darüber aufgeregt das man sich als Tantra Masseur/innen sich als Prostituierte anmelden musste um seiner Tätigkeit nach zu gehen. Da das Land NRW und andere Bundesländer das Gesetz bisher nicht umgesetzt haben, war es immer zum Nachteil der Masseur/innen und Betreiber solcher Studios. Da es für die einzeln Bundesländer ja Gesetzte gibt zum Betreiben solcher Studios , wie das Baurecht der einzeln Bundesländer und der Städte mit Ihren Bebauungsplänen und Satzungen. Da ein Studio ein Gewerbebetrieb ist und auch Ihre Räumlichkeiten mit Ihren Auflagen dem Gewerbe unterliegen und nicht dem privaten Wohnungsmarkt zu geordnet werden. Wieviel Studios sind wirklich als Tantra Studio angemeldet??? Der TMV hat ja auch Kriterien, bei der Aufnahme als Tantra Studio ihm Verband. Werden die behördlichen Aspekte auch genau betrachtet?????? Oder schafft man sich seine eigenen Bestimmungen?????? Haben die großen Tantra Studios nicht schon die Genehmigungen, zum FÜHREN ihrer Studios????? Es bleibt SPANNEND *zwinker* Viele FRAGEN und keine befriedigen Antworten, wie ist ist es mit der Außendarstellung, nimmt man uns in der Öffentlichkeit war, wie ist das soziale EMPFINDEN der Öffentlichkeit?????? Ist es nicht jetzt mal an der Zeit die Kräfte zu BÜNDELN und alle an einen Strang zu ziehen?????Die persönlichen Animositäten und Bepfindlichkeiten mal BEISEITE zu schieben und auf einander zu ZUGEHEN..... DAS WÜNSCHE ICH MIR *knuddel*
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
schon in anderen diskussionen konnte man sehen , das viele tantramassagen gebende sich als etwas "heiliges" , besseres als normale sexworkerinnen sahen. daher trifft es viele sich nun als prostituierte anmelden zu müssen. das kann ich nachvollziehen.
es ist doch eine stigmatisierung.
mir wurde zb vor kurzem die finanzierung meines autos verweigert mit der begründung
"unsere bank finanziert das nicht, weil sie ihr geld im rotlichtmilieu verdienen"
wörtlich.
woher wußten die das? das problem ist also ua der datenschutz.



Haben die großen Tantra Studios nicht schon die Genehmigungen, zum FÜHREN ihrer Studios?????
das nützt ja nichts, den auch schon genehmigte studios müssen sich jetzt als prostitutionsstätte neu anmelden, bzw antrag stellen. es muss ein buisnessplan dann ua vorgelegt werden uvm. dieser antrag kostet übrigens zwischen 1000 und 2500 euro...
@Goldenhands
Also, das mit dem Businessplan seh ich nicht sls Problem. Den muss jeder schreiben der sich selbstständug machen will und entweder staatliche Förderung bekommen möchte oder Geld von einer Bank. Das ist kein grosses Zauberwerk.
Und woher nimmst du die Information, dass der Antrag auf Konzessionserteilung so teuer ist?
Letztendlich soll doch die "Sittenwidrigkeit" der Prositution mit diesem Gesetz auch ein gutes stück weit zu den Akten gelegt werden wenn ich das richtig verstehe.
Und wenn dir das deine Bank so gesagt hat hat das nichts mit Datenschutzproblemen zu tun. Natürlich wollen die wissen wie du dein Geld verdienst und ob du dein Darlehen zurückzahlen willst. Und daher wissen sie auch woher deine Einnahmen stammen. Andere Banken finanzieren keine Gastwirte. Das ist abhängig von der geschäftlichen Ausrichtung.

Was mich an der ganzen Diskussion stört ist die ganze Negativität die hier durchbricht. Es wird einem quasi schon madig gemacht, nur darüber nachzudenken, diesen Beruf auch nächstes Jahr noch auszuüben. Warum nicht nach Möglichkeiten suchen, wie man es doch umsetzen kann? Die Auflagen können so katastrophal kaum sein, sonst gäbs auch keine "richtigen" Bordelle.
Also ich für meinen Teil werde mir alle Informationen persönlich vom Ordnungsamt und Finanzamt holen die ich benötige. Dann durchrechnen, und dann entscheiden wie ich weitermache. Gegen alle Unkenrufe, dass die Welt zusammenbricht.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
Und woher nimmst du die Information, dass der Antrag auf Konzessionserteilung so teuer ist?

das darf jedes bundesland für sich regeln, in nrw sieht es so aus

http://prostitution2017.de/s … r-konzession-bordellbetrieb/


die Konzession soll je nach Aufwand und Betriebsgröße zwischen
500 und 2.500 Euro kosten; für die zusätzlich immer notwendige Zuverlässigkeitsprüfung des Betreibers sollen weitere 350 bis 1.000 Euro fällig werden.

Was mich an der ganzen Diskussion stört ist die ganze Negativität die hier durchbricht
ehrlich gesagt, sehe ich in dem gesetzt sogar einiges positive.
madig machen will das doch keiner. wenn es negativ rüberkommt, dann sorry. ich denke nur, das es viel aufklärung bedarf, weil einige sehr blauäugig sind und meinen, es betrifft sie nicht. wer gut informiert ist, kann sich darauf rechtzeitig einstellen und handeln. erorische dienstleistungen wird es immer geben und as ist auch gut so
Das war nicht auf dich persönlich gemünzt sondern auf das Gros der Diskussion.
Und da kommt mir vieles wie Weltuntergangsjammern vor.
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
es wird nicht untergehen, es wird halt änderung geben...und man passt sich halt an

oder versucht dagegen anzugehen, wie es einige ja auch tun

um sich zu entscheiden, welcher weg für einen der richtige ist, finde ich persönlich, dass es wichtig ist, so viel darüber zu wissen wie nur geht. also auch das ganze negative aufzuzählen. das dann alles abwägen und handeln.
********gonT Mann
13 Beiträge
Rechtsgutachten
Auf dieser Seite findet ihr einen Link zum Rechtsgutachten, warum Tantra- und ähnliche Massagen als Prostitution anzusehen sind.

Dreh- und Angelpunkt ist der Begriff "sexuelle Handlung".

http://www.hydra-berlin.de/s … is_z/infos_zum_neuen_gesetz/

Rein rechtlich scheint die Sache für die Legislative geklärt.

Weiteres Problem ist meines Erachtens auch die Tatsache, daß viele Prostituieren mit "Tantra Massagen" werben, auch wenn nur "gerubbelt" wird.

Hier hätte vom Verband schon sehr früh "Unterlassung" eingefordert werden müssen, um so eine DEUTLICHE Abgrenzung herzustellen.

Abgesehen davon wird hier nicht deutsches sondern EG Recht umgesetzt. Wie in vielen anderen Fällen sollen die "kleinen" verschwinden.
Wer betreibt denn die grossen Bordellketten (incl Escortservice) und wer meint ihr wohl gehört zu den Kunden, die auch schon mal kostenlosen, diskreten Service erhalten ...
********1099 Mann
35 Beiträge
Go Köln *Top*
So bedauerlich es ist, ich bin dankbar für die Diskussion und dankbar für die Souveränität der Kölner Praxis - die ich sehr schätze und vor Jahren eine meiner ersten Berührungen mit Tantra war.

Gern würde ich in irgendeiner Weise unterstützen, dass über eine sogar öffentliche Diskussion ausserhalb von Joy aufgeklärt wird, dass Tantra-Massage nicht einfach Happy-End mit neuem Namen ist und ein Bordell Kein Liebeshaus ist.
Ideal wäre eine Weise, die selbst einen Behördenmitarbeiter und -mitarbeiterin oder besser Staatsbedienstete berührt.

Musste ich loswerden.‎
Sinntouch® Karma Energie Oase IbbenbürenSinntouch® Karma Energie Oase Ibbenbüren
*******Ibb
78 Beiträge
Darum sollte sich jede/r anmelden...
Die zuständige Kreis-Behörde (Kreis Steinfurt, Münsterland, NRW) in meiner Kommune hat sich inzwischen eindeutig zur Umsetzung des ProstSchG geäußert.

Nach Ansicht dieser Kreisbehörde (in der bereits eine Stelle zur Anmeldung und Umsetzung installiert ist) hat sich das Land Nordrhein-Westfalen bereits klar hinsichtlich der Tantra-Massage positioniert und fordert die Anmeldung für Tantramasseur/innen als Prostituierte!
Zitat einer Korrespondenz mit der Behörde:
"..., dass sich auch das Land inzwischen sehr deutlich zu der Einordnung der "Tantra"-Massage in den Definitionsbereich des ProstSchG geäußert hat."

Zuwiderhandlungen können mit Bußgeldern (je nach Art und Umfang) bis zu 50000 € belegt werden!

Ich wurde von dieser Behörde nach meiner Anfrage dazu aufgefordert meine "Prostitutionsstätte" anzuzeigen und meine Mitarbeiter/innen dazu anzuhalten sich dem Anmelde-Prozedere zu unterziehen.
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