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*****ine Frau
595 Beiträge
die Franzosen...
... nennen es poisson d'avril ! *zwinker*

Aber netter Versuch, @*******erz *smile*
****i69 Mann
2 Beiträge
Tantra auf Krankenschein
Tantra auf Krankenschein das wäre ja wie Ferrari als antidepressiva ,finde ich super. Aber ich glaube
auf diesen bewusstseinswandel in den Krankenkassen müssen wir noch einige Jahre warten. *zwinker*
****til Mann
674 Beiträge
Ja, schöner Aprilscherz! ;-)
Aber um die Geschichte mal weiterzuspinnen: Selbst wenn diese Sache von den Krankenkassen jemals bezuschusst werden sollte, würden diese auch mit der Festlegung der Qualitätskriterien beauftragt. Diese müssten §20 SGB V entsprechen. Nach Richtlinie der Krankenkassen wäre dafür erforderlich, dass der/die begünstigte Tantra-Masseur/in über ein Studium als Mediziner/in, Psychotherapeut/in, Ausbildung als Physiotherapeut/in oder vergleichbaren Abschluss verfügt. Diese müssten dann ein Zusatzzertifikat, z. B. in einem 3-Tage-Crashkurs in Tantra-Massage erwerben, und womöglich würden intime Bereiche dabei ausgespart, denn das gehört sich ja nicht bei einem seriösen medizinischen Angebot! (Geht bei einer von der Krankenkasse bezahlten Sexualtherapie ja auch nicht, praktisch zu arbeiten.) Dann gibt es das Prüfsiegel der Zentralen Prüfstelle für Prävention. "Laien" gucken in die Röhre, denn die können nach Vorstellung der Kassen nicht qualifiziert genug sein. *nono* Macht aber nichts, denn die Abrechnung mit den Kassen ist so kompliziert und voller Hindernisse und deren Leistung dann ein Almosen, so dass zahlreiche Anbieter von Präventionskursen (z. B. Yoga) inzwischen das Handtuch geworfen haben und mit den Klienten nur noch privat abrechnen.
Es ist KEIN Aprilscherz...
...Tantra auf Krankenschein gibt es wirklich, aber nur in besonderen Fällen (das vergessen die Beitragschreiber leider immer anzumerken!)
******n68 Mann
3.520 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Kann bitte jemand einen konkreten Link auf eine derartige Aussage einer Krankenkasse posten? Google bringt diesbezüglich leider wenig Ergebnis, oder meine Suchanfrage war falsch gestellt.
Wenn es keinen Link gibt, wäre schon die konkrete Benennung der Krankemkasse interessant (gerne auch als persönliche Nachricht), ich würde der Sache gerne intensiver nachgehen. Danke Euch!
*****bin Mann
135 Beiträge
Dazu nur:
Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
13. Abschnitt - Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (§§ 174 - 184h)
§ 174c
Sexueller Mißbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

(1) Wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm wegen einer geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung einschließlich einer Suchtkrankheit oder wegen einer körperlichen Krankheit oder Behinderung zur Beratung, Behandlung oder Betreuung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer sexuelle Handlungen an einer Person, die ihm zur psychotherapeutischen Behandlung anvertraut ist, unter Mißbrauch des Behandlungsverhältnisses vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt.

(3) Der Versuch ist strafbar.
@Scarabin
Was soll der Blödsinn mit dem Strafgesetzbuch? Wenn ein Arzt eine Tantra-Massage verordnet, dann hat es seinen Grund. Und es sind sicherlich keine Personen, die unzurechnungsfähig oder sonst wie behindert sind, denn auf diese Gruppe spielst du an.
Bevor man so einen Unsinn in die Welt setzt, sollte man Dinge mit anderen Augen betrachten und nicht gleich mit Paragraphen winken. Dann dürftest du niemals Sex mit einer Frau haben. Sie könnte dir Lust und Erregung vorspielen und nach der Tantra Session zeigt sie dich an und behauptet, du hättest sie vergewaltigt......
Man spürt deutlich, dass hier totale Unkenntnbis vorliegt !
******n68 Mann
3.520 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Wortwahl
@ http://www.joyclub.de/my/2498809.grafbobby2.html : hier im Forum bitte mit mehr Achtung gegenüber dem anderen. Niemand hat hier die Weisheit und Wahrheit für sich gepachtet. Bitte auch den kritisierten Gesetzestext genau lesen:
... wegen einer geistigen oder körperlichen Krankheit ... anvertraut ist ...
Warum sonst gehen die Menschen zum Arzt? Und mit welcher Begründung sollte ein Arzt eine Therapie verordnen?
Dankeschön *blume*

Der Gesetzgeber ist - da stimme ich Scarabin voll und ganz zu, ist da sehr empfindlich. Und sicher haben viele Ärzte oder Heilpraktiker die Befürchtung, das entscheidende Wort "Mißbrauch" könnte hier großzügig gegen sie interpretiert werden. Unsere Gesellschaft ist in Sachen Sexualität nicht immer so offen, wie wir hier uns das wünschen.

Meines Wissens nach gibt es keine ärztliche Verordnung einer Tantramassage. Das höre ich zum ersten Mal. Ich lasse mich gerne durch seriösen Quellenangaben vom Gegenteil überzeugen.
Was ich mir vorstellen kann, ist dass Ärzte oder Psychologen gegenüber einem Patienten die heilsame Wirklung, die eine Tantramassage haben kann, erwähnen.
Wollen wir uns jetzt mit Zitaten aus Gesetzbüchern bombardieren und die eigentliche Schönheit einer TantraSession in den Hintergrund stellen?

Ich praktiziere seit fast 30 Jahren Tantra, aber solche Zitate sind niemals gefallen. Nicht mal der Hauch einer Anschuldigung, weil man VORHER mit dem Probanten ausgiebig über alle Einzelheiten spricht und er selbst festlegen kann, wie weit man gehen darf usw.

Somit erübrigt sich jede Form von Anschuldigung und eventueller Strafbarkeit. Ich bin überzeugt, andere Tantriker denken ebenso, nur sie sprechen es nicht aus oder scheuen die Konfrontation!

Und das du auch noch Partei für solche Anmerkungen ergreifst, erschüttert mich zutiefst. Das hätte ich von dir nicht erwartet! Trotzdem Dankeschön für die 'gelbe Karte'. Ich werde mich wieder in meinen eigenen Kreis zurückziehen, dort verzapft man nicht so einen Unsinn und zitiert Paragraphen.......
***k3 Mann
129 Beiträge
@*******by2
Kannst Du mir bitte eine Überweisung zukommen lassen?
Ich würde das gerne bei den hiesigen Krankenkassen anregen.
Status: Tantra-Lehrer und großer Heilpraktiker
******n68 Mann
3.520 Beiträge
Themenersteller Gruppen-Mod 
Ich glaube
wir sollten den Umgangston wieder so freundlich gestalten, wie es die meisten Gruppenmitglieder so schätzen.

*zumthema*

1) finde ich nichts falsch daran, bei einem Thema "Tantramassage auf ärztliche Verordnung" einen Gesetzestext zu zitieren. Von der Krankenkasse bezahlte Therapie hat immer auch etwas mit einer Rechtsgrundlage zu tun.

2) treffen die Paragraphen des StGB meiner Meinung nicht zu, da diese den Tatbestand des Misbrauchs benennen. Da der Arzt nicht gleichzeitig Therapeut ist, sondern nur die Massage verschreibt, greifen die Paragraphen also nicht. Aber ich bin kein Rechtsanwalt.

3) fehlt mir nach wie vor die Information, welche Krankenkasse ganz konkret Tantramassage als Therapieform anerkennt.

Doch nochmal in der metakommunikativen Ebene:

4) wo ist der Widerspruch zwischen der Diskussion über die Rechtsgrundlage einer Tantramassage auf Rezept und ihrer Schönheit?

5) ich habe nicht Partei ergriffen, sondern im Wesentlichen die Wortwahl und den achtsamen Umgang miteinander eingefordert.
Die zitierte "gelbe Karte" gab es dann in einer persönlichen Mail, da ich solche Dinge gerne direkt kläre. Das gehört meiner Meinung nach nicht in das Forum.

6) @***k3 um Misverständnisse zu vermeiden: ich gehe davon aus, dass Du selbst die Prüfung zum (großen) Heilpraktiker abgelegt hast und ausserdem als Tantra-Lehrer aktiv bist. Richtig?
*****bin Mann
135 Beiträge
@ GrafBobby2
Bevor du mir Unkenntnis vorwirfst, solltest du dir vielleicht erst einmal die Frage stellen, warum mein Post derart viel Wut bei dir auslöst. Genau dieser Paragraph ist der Grund, warum kein Arzt eine Tantramassage verschreiben kann, lies ihn mal genau und bis zum Ende. Bevor ein Therapieverfahren anerkannt und damit verschrieben werden kann, das sexuelle Handlungen eines Therapeuten am Patienten beinhaltet, müsste erst eine gesetzliche Ausnahmeregelung für eben diesen Paragraphen geschaffen werden.
Ich spiele auf Personen an, die wegen einer sexuellen Funktionsstörung oder anderen Beschwerden, ausgelöst durch eine körperliche oder psychische Erkrankung, einen Arzt oder Psychotherapeuten aufsuchen. Sobald eine solche Erkrankung diagnostiziert ist und der Patient sich in Behandlung begibt, besteht ein gesetzliches Behandlungsverhältnis zwischen dem Patienten und einem anerkannten Therapeuten, Heilpraktiker oder Arzt. Keine dieser Berufsgruppen darf sexuelle Handlungen an einer Person vornehmen, mit der ein Behandlungsverhältnis besteht, es sei denn, sie standen mit dieser Person bereits vor Behandlungsbeginn in einer sexuellen Beziehung (Natürlich darf z. B. eine Ärztin ihren Mann behandeln). Standen sie vorher nicht in einer sexuellen Beziehung zueinander, geht der Gesetzgeber automatisch von einem Missbrauch des Behandlungsverhältnisses aus. Dies ist der Tatsache geschuldet, das die Abhängigkeit eines Patienten zu einem Therapeuten unter Umständen so groß werden kann, dass nicht mehr von der Möglichkeit zu einer freien Entscheidung auf Seiten des Patienten auszugehen ist. Aus diesem Abhängigkeitsverhältnis resultiert ein riesigen Missbrauchspotential und um diesem vorzubeugen, ist die rechtliche Auslegung sehr streng.
Und richtig, jedes mal, wenn du mit einer Frau Sex hast, kann sie hinterher zur Polizei gehen und dich wegen Vergewaltigung anzeigen...
Unsere prüde Gesellschaftsmoral hat sich hier selber ein Bein gestellt.
Wie soll ich einen Menschen hinsichtlich seiner Sexualität therapieren, wenn ich keine sexuellen Berührungen zulasse?
No comment, nur ewiges Kopfschütteln.
Das Thema ist halt so alt wie unser Leib-Seele-Schisma.

Soulman: ich hatte die Information, dass die AOK die Tantramassage unter die alternativen Heilmethoden zählt, (nicht mit der Kasse abrechenbar allerdings) von der Website vom 'Jembatan'. Ich hatte das schon früher angeschaut, da stand es auch wirklich auf der Website der AOK in einer Aufzählung zusammen mit Ayurveda etc.
Bei 'Jembatan' steht's nach wie vor, bei der AOK leider nicht mehr..... Haben wohl kalte Füße gekriegt....
***k3 Mann
129 Beiträge
Zu meiner Anfrage:
Ich bin Tantra-Lehrer
Meine Frau Tantra-Lehrerin und Heilpraktikerin.

Und es gibt viele die auf Tantra auf Kassenüberweisung warten....
********nds2 Frau
6.126 Beiträge
Dane für den Link
super Artikel
Spiegel online- Tantramassage
Es gibt viele seriöse Anbieter von Tantramassagen , die sehr GUTE ARBEIT leisten. Es ist einfach zu PAUSCHAL zusagen, das der Tantramassageverband nur kann.......... *zwinker*
Wurde so explizit ja auch nicht gesagt.
Aber in der Kürze dieses Artikels ist das zumindest mal ein richtiger Hinweis.

Und das stört mich dann als Insider immer etwas - wie oberflächlich und gezwungenermaßen knapp solche Berichterstattung ausfällt, ausfallen muss.
Aber immerhin - Kleinvieh macht auch Mist, im Sinne einer immer weiter wachsenden Bekanntheit von Tantra in der Gesellschaft sind solche Artikel einfach eine zusätzliche Kerze in der Dunkelheit.
******Moi Mann
521 Beiträge
Schmunzeln oder Kopfschütteln
Seit 1. April ist ja einiges in Bewegung.

Tantra auf Krankenschein war der Aufmacher.
Zum 1. April ein gelungener Thread.

Also - in einem Umfeld, wo die Krankenkassenbeiträge steigen, die Zuzahlungen steigen, die Leistungen denoch eingeschränkt werden, ... in diesem Umfeld wird teils ernsthaft erwogen und diskutiert, dass tantrische Dienstleistungen von den Kassen zumindest teilweise ersetzt werden täten?

Wow, ich schmunzle mal.

Grüße und Namaste
CCM
*******vin Mann
12 Beiträge
Zur Tantramassage auf Rezept
Es ist mir unklar, ob die AOK je meinte, dafür zahlen zu wollen. In den Leistungen und Services findet sich nichts. https://www.aokplus-online.de/leistungen-services.html

Auf der Übersichtsseite zu alternativen Heilmethoden ist es nicht (mehr?) aufgeführt. https://plus.aok.de/inhalt/alternative-heilmethoden-1/

Interessant ist aber, dass sie zum Thema berät:

Tantra-Massage – Nichtmedikamentöse und alternative Therapien – AOK – Die Gesundheitskasse

[...]

Was bezahlt die AOK?

In der Tantra-Bewegung stehen medizinische Anwendungen nicht im Vordergrund. Eine Übernahme von Seminarkosten durch die – Ihre Gesundheitskasse scheidet daher grundsätzlich aus.

Q: https://portale.aok.de/entsc … pien-tantra-massage-8032.php
@Tantramassage auf Rezept....
Am 04. April schrieb ich, ich zitiere: ...Tantra auf Krankenschein gibt es wirklich, aber nur in besonderen Fällen (das vergessen die Beitragschreiber leider immer anzumerken!)

Ferner praktiziere ich seit über 30 Jahren Tantra und erinnere mich, dass Mitte der 90er eine Dame tatsächlich Tantra auf Rezept von ihrem Arzt verschrieben bekam. Und die KK hat in der Tat die ganzen Kosten übernommen. M.E. war es wohl die AOK - kann mich aber nicht mehr genau erinnern. Wie es heute ist, kann ich nicht sagen. Schließlich hab ich ja auch nicht geschrieben, dass es HEUTE Tantra auf Rezept gibt - hier bitte genauer lesen.
*******lko Mann
2 Beiträge
suche
namaste
bin neu hier und habe noch keine erfahrung mit tantramassagen. suche deshalb jemanden der massagen in der steiermark, österreich anbietet. weiss wer was?
danke schon mal im voraus
samy
*****nja Frau
30.354 Beiträge
einen schönen guten Morgen in die Runde

*smile* die meisten von uns dürften wohl ein verlängertes Wochenende haben,
was habt Ihr den so geplant bei dem schönen Wetter ? *sonne*
*******ER80 Mann
446 Beiträge
Draußen die Sonne genießen. Wenn es warm genug ist auch nackt am See.
Und selbst?
Arbeiten *g*
Wer will noch?
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