Mehr brandheiße Inhalte
zur Gruppe
Junges Tantra ❤️‍🔥
397 Mitglieder
zum Thema
Ist die Tantra-Massage für euch Sex?449
Liebe Tantra-Studios, es ging bereits durch die Medien: Nach…
zum Thema
Tantra Massagen Für Behinderte17
Als Arzt und angehender Tantralehrer mit Massage-Ausbildung möchte…
Das Thema ist für dich interessant? Jetzt JOYclub entdecken

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig

*******geur Mann
21.274 Beiträge
Themenersteller 
Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig
„Tantra-Massagen“ sind nach Auffassung des Stuttgarter Verwaltungsgerichts mehr als nur ganzheitliches Sinnerlebnis.

Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Vergnügungssteuer fällig.

Dass Ganzkörpermassagen nach striktem Tantra-Ritual ablaufen und nicht in erster Linie auf das sexuelle Vergnügen, sondern auf ganzheitliches Wohlbefinden ausgerichtet seien, spielt laut Gericht keine wesentliche Rolle.

Entscheidend sei, dass die Kunden gegen Entgelt eine Massage inklusive Genitalbereich buchen könnten.

Das Aktenzeichen für das Urteil lautet Az.: 8 K 28/13

Den gesamten Bericht findet ihr unter http://www.faz.net/aktuell/p … teuerpflichtig-12652877.html
****orn Mann
11.994 Beiträge
*******geur Mann
21.274 Beiträge
Themenersteller 
UPS!

Das Thema hatte ich nicht auf "Beobachten".

Dann, liebe Mods, löscht das bitte hier.
****orn Mann
11.994 Beiträge
Dieses Thema
ist ein ganz heißes Eisen, und nicht alle Gruppenmitglieder verfolgen
den "Fragen-thread" für Einsteiger und Interessierte *zwinker*

Das Gerichtsurteil betrifft auch viele "Profis" im Tantra. Gewerbetreibende. Und ich denke, es ist schon einen eigenen thread wert.
****mar Paar
2.113 Beiträge
Eingeschränkte Weltsicht
Offenbar hatten die Richter eine eingeschränkte Weltsicht. Sie kannten Tantra-Massage wohl ausschließlich aus dem Rotlichtmilieu (auch da sollen Richter verkehren, selbstverständlich nur zu Zwecken der juristischen Klärung von Fragen).

Möglicherweise ist die Zeit noch nicht reif für eine unvoreingenommene Diskussion zu Tantra. Das sieht man übrigens auch, wenn man mit einigen JClern spricht, die Tantra rundweg ablehnen, wobei ich den Verdacht habe, dass sie dabei nur all zu wenig über Tantra an sich wissen.

Wir beide schenken uns gegenseitig in tantrischen Massagen viel tief empfundene Zuwendung.

Sicher, wir tun das nicht zum Erwerb des Lebensunterhalts. Aber deswegen können wir sehr wohl beurteilen, dass dies uns und damit unserer psychischen Gesundheit gut tut. Wo also liegt der wesentliche Unterschied zu einer Lymphdrainage oder einer krankengymnastischen Massage? Darin, dass der Gebende nackt ist?

Das scheint tatsächlich ein Kriterium zu sein, denn die Richter erwähnen auch FKK und stellen das wie Tantra in eine Schmuddelecke. Aber schmuddelig wird das Alles erst dann, wenn erniedrigende und kriminelle Absichten damit verfolgt werden. Genau das ist aber weder bei FKK noch bei echtem Tantra der Fall, wo die achtsame und absichtslose Berührung Freude schenken soll.

Wir hätten uns ein toleranteres Urteil gewünscht. Aber wenn's ums (Staats-) Geld geht, verstehen die Richter keinen Spaß. Armes Stuttgart!
*******ilia Frau
2.393 Beiträge
Genau das ist aber weder bei FKK noch bei echtem Tantra der Fall,

echtes Tantra , das ist immer so ein Begriff, wer kann sich anmaßen zu urteilen, was "echt" ist und was nicht ? Und wer will dann dies kontrolieren ?
******ics Paar
646 Beiträge
"Echtes Tantra" gibt es sowieso nicht, es sei denn, man ist Hinduist oder Buddhist: http://de.wikipedia.org/wiki/Tantra

Das was wir "Tantriker" als Tantra kennen, ist "Neotantra" und maßgeblich von Osho erfunden.

Worum es hier bei den "Tantra-Massagen" wohl geht, hat ja nur marginal oder garnichts mit Tantra bzw. Neotantra zu tun.
warum soll das nicht echtes tantra sein?
was IST denn echtes tantra?!
(schon bei orwell heißt es: manche sind eben gleicher als die anderen...)

für die puristen: als 'echter tantriker' zu leben, schafft dann sowieso nur ein indischer hindu, und zwar ein angehöriger der brahman-kaste.
möchtet ihr blutrituale?
nur zu.

ich lebe dann in oshos namen neotantra. das label interessiert mich nicht, sondern die haltung dahinter. sloterdijk hat osho übrigens einen 'wittgenstein der religionen' genannt, und dass in neotantra viel von der bergpredigt steckt, ist ja weder unbekannt noch ein manco.
die frage ist doch: was hilft mir, mich zu finden?!

zu den tantramassagen:
es gibt so ne und so ne.
wir sollten lieber dafür eintreten, die tantramassage aus dem rotlichtmilieu zu befreien, sie in ihrem bezugsfeld innerhalb des (neo)tantra bekannter machen. dann werden in sehr weiter zukunft auch solche urteile anders ausgehen. aber erst dann, wenn der gesellschaftliche konsens über die trennung zwischen leib und seele, oder kopf und körper, berichtigt worden ist. dann wird die jetzt noch spektakuläre berührung des intimbereichs nichts besonderes mehr bedeuten, und das moralische schwarz-weiß-denken in tabu und erlaubt wird sich auflösen können.

utopia?
ja, leider.
noch.
unvoreingenommen?
Warum bitte, gilt ein Richter, der nach steuerrechtlichen Gegebenheiten zu beurteilen hat, ob eine Tantra-Massage einem bestimmten Tatbestand unterliegt oder nicht, als voreingenommen, wenn er zu dem Urteil kommt, dass es sich dabei - rein steuerlich betrachtet - um ein Vergnügen handelt? Nur weil sich die Tantra-Community von anderen sexuellen Vergnügungen abgrenzt, wie sie z.B. Swingerclubs oder Bordelle bieten, heißt das ja nicht, dass - nochmal: rein steuerlich betrachtet - eine Vergnügung vorliegen kann. Wenn es darum geht, dass ein Richter voreingenommen ist, weil er einen Tatbestand anders einordnet, als die Mehrheit einer bestimmten Gruppe: ich vermute mal, dass die meisten Menschen mit Ihrer Steuerlast nicht wirklich einverstanden sind. So gesehen wären also alle Richter im STeuerrecht voreingenommen, weil sie das wahrscheinlich in weiten Bereichen anders sehen. Ich hätte gerne ein paar Argumente aus dem Steuerrecht heraus, warum eine solche Zuordnung falsch sein soll. Dass hinter Tantra eine andere Philosophie steht al z.B. bei Prostitution, ok. Aber reicht das aus? Was ist das Problem mit der Steuer (außer dass man sie zahlen muss)? Wollen wir nicht die gleichen Steuern Zahlen wie Prostituierte und Bordelle? Dann bitte auch die Mehrwertsteuer abschaffen. Oder mal hier Butter bei die Fische: warum sind Tantra-Massagen kein Vergnügen? Ich plane mal eine zu nehmen - aber wenns kein Vergnügen ist, dann fürcht ich mich davor.
j von KJ
****mar Paar
2.113 Beiträge
daneben
Deine Argumentation liegt voll daneben.

Würde der Richter einen klar fest gelegten, nicht interpretierbaren Tatbestand beurteilen, hättest Du recht.

Die Bedeutung des vorliegenden Urteils liegt eben genau darin, dass hier ein Interpretationsspielraum (!) vorlag, und in das der Richter seine Meinung hat einfließen lassen. Darf er auch, darauf beruht unser Rechtssystem. Das ändert nichts an der Tatsache, dass ein anderer Richter möglicherweise anders geurteilt hätte, und deswegen unser Beitrag.

Es geht auch gar nicht darum, dass der Nehmer der Massage (hoffentlich tiefste) Befriedigung erfahren hat, sondern es geht um die durch den Richter vorgenommene moralische Wertung: das Tantra-Vergnügen betrachtet er als moralisch minderwertig, eine andere Massage, bei der der Gebende nicht nackt ist, und die Vergnügungen bereitet, betrachtet er als moralisch hoch stehend und damit steuerlich bevorzugt. Das ist der Punkt.
selber daneben
Also gehen wirs nochmal durch:

Laut Vergnügungssteuersatzung muss in Stuttgart für „das gezielte Einräumen der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bordellen, Laufhäusern, Bars, Sauna-, FKK- und Swingerclubs und ähnlichen Einrichtungen“ Steuer gezahlt werden.

Die Fragen waren hier also: (i) ist ein Massage-Studio einer solchen Einrichtung vergleichbar und (ii) werden dort gezielt Gelegenheiten zu sexuellen Vergügungen eingeräumt?

Zum ersten Punkt meinte das Gericht, ein Tantra-Studio sei eine ähnliche Einrichtung. Mit dem Ausdruck seien alle Örtlichkeiten gemeint, in denen für die Teilnahme an sexuellen Vergügungen Entgelte zu zahlen sind. Da ist mE. durchaus vertetbar, denn ähnlich wie bei Swingerclubs ist ja auch bei Tantra-Massagen ein Entgelt fällig ohne dass eine Garantie für Sex im engeren (klassischen) Sinne besteht.

Zum zweiten Punkt meint das Gericht, dass es nicht darauf ankommt, dass es nicht in erster Linie auf des sexuelle Erlebnis ankommt - entscheiden sei dass der Kunde (auch) eine Massage im Genitalbereich buchen kann. Damit wird eben - gezielt eine Gelegenheit zu einem sexuellen Vergnügen eingeräumt." Ob es tatsächlich dazu kommt, dass solche Massagen erteilt werden - und ob sie dem Kunden gefallen, spielt keinerlei Rolle. Es geht um eine Besteuerung der Institute, die entsprechende Dienstlesitungen anbieten. Da ist die Satzung sehr klar.

So verstanden hatte der Richter praktisch keinen Spielraum, es sei denn man verweigert der Tantra-Massage den Vergnügungscharackter oder behauptet wider besseres Wissen, beim Tantra gehe es ja gar nicht um sexuelles Vergnügen.

Wo in dem Artikel ist denn angedeutet, dass der Richter sich von seinen persönlichen Überzeugungen hat leiten lassen und nicht professinelle Arbeit geleitet hat bei der juristischen Einordnung der Masssage?

Und wo hat er denn moralische Bewertungen einfliessen lassen? Ich lese in dem Artikel keinen einzigen Hinweise auf eine moralische Kategorie. Wenn man natürlich davon absieht, dass das Urteil schon deswegen als unmoralisch gilt, weil es hier den Mainstream nicht trifft...

Dass Tantra sexuelles Vergnügen anders definiert als beim klassischen Fick im Bordell, dass ein Wohlbefinden im Weiteren Sinne Teil davon ist, die Geber- und Nehmerrollen anders definiert werden als beim herkömmlichen Sex und alle Sinne und Organe einbezogen, nicht nur (aber doch auch!!!) die Sexualorgane und weil der Orgasmus nicht als das eigentliche Ziel angesehen wird....das alles ändert doch im Sinne der Satzung nichts daran, dass ein Tantra-Studio, das anbietet bei Massagen auch die Genitalien einzubeziehen, im Sinne der Satzung steuerpflichtig ist.

Die Menschen gehen doch nicht nur zu Tantra wegen der Hintergrundmusik? Oder wegen des Massageeffekts für die Muskeln? Ich habe, wie gesagt, noch keine Erfahrung auf dem Gebiet, bin neugierig, vermute aber mal stark, dass für viele Menschen hier sehr wohl gerade die sexuelle Komponente und das sexuelle Vergüngen eine große Rolle spielt - und gerade der Umstand, dass dieses auf ganz andere Weise gelebt werden kann als klassisch beim Sex. Das ist im Prinzip nicht viel anders als das was viele BDSM-Fetischischten für sich reklamieren, auch wenn man dort nicht auf fernöstliche Traditionen verweisen kann.

Wenn, müsste man sich also eigentlich über die Satzung aufregen, nicht über den Richter.
****mar Paar
2.113 Beiträge
doch Meinung
Von Tantra steht in der Stuttgarter Satzung nichts, es geht also um eine Auslegung. Du selbst schreibst:

Da ist mE. durchaus vertetbar

Aber darum geht es doch, ob man eine Meinung als vertretbar ansieht oder nicht. Nach der richterlichen Meinung ist der Besuch beim Tantramasseur mit dem Besuch eines Bordells vergleichbar. Damit wertet er moralisch.

Im übrigen hast Du in einem Punkt bestimmt recht: die Stuttgarter Satzung ist reformbedürftig.
*******ilia Frau
2.393 Beiträge
Auch Dominas, die keine Gv anbieten, werden als Prostituierte eingestuft, rein rechtlich gesehen......selbst die den Gast keinen Höhepunkt geben.....
Ich verstehe die Aufregung auch nicht ganz ausser, das es nicht toll ist , zusätzliche Steuern zu zahlen, aber wer mag das schon ?
Deutschland...
Deine Behörden...

Einmal mehr zeigt sich, in was für einem demokratischen Staat leben.
Ehr ein Bürokratiestaat - die Staatskasse muss mit allen möglichen Einnahmen gefüllt werden. Über was sich findige Beamte nicht alles Gedanken machen..

Wie heißt es im Steuersong? "...es gibt keine Steuer, die ich nicht kenne.."

Was würde mein Vater jetzt sagen?

"Denk´ ich an Deutschland in der Nacht, bin ich um den Schlaf gebracht.."

LG - voyager2
*********r_muc Paar
26 Beiträge
Brainstorming zum Urteil
Im Moment geht mir mein Verstand grad durch........ *zwinker*

Also wenn Tantramassage Vergnügen bereitet, dann zahlen die Beteiligten "Vergnügungs- oder Luststeuer".
Hohes Gerücht, das hab ich verstanden.

Was ist wenn ein/e Heilpraktiker/in tantrisch massieren würde? Ist es dann Medizin, Heilung und Therapie? Und dann ist es wieder von der "Vergnügungssteuer" befreit?

Oder wenn ich mich von einem/r Tantramasseuer/in ausbilden lassen würde? Dann ist es Unterricht. "Lern- und Bildungssteuer?"

------

(Achtung, das Geschriebene ist mit einem Tropfen Ironie verseucht. Also nicht ernst nehmen.)
kurz und knapp
Hohes Gerücht, das hab ich verstanden.

Nein, hast Du nicht!

Es geht darum, dass INSTITUTE, die (auch) sexuelle Vergnügungen anbieten, besteuert werden. Ob die Handlungen, die in dien Instituten ausgeübt werden, Vergnügen bereiten oder nicht, spielt keine Rolle. Das Institut kann die Steuer daher nicht mit dem Hinweis verweigern, dass alle Masseure schlecht sind oder die Kunden bei der Massage gar kein Vergnügen empfinden, z.B. weil man nur gefühlskalte Menschen in der Kundenkartei hat.

Wenn ein Heilpraktiker tantrisch massiert - also genauer: in örtlichen Anwendungsbereich der Stuttgarter Satzung auch tantrische Genitalmassagen anbietet - dann ist er steuerpflichtig. Dass er sich Heilpraktiker nennt ist dabei egal. Es kommt also nicht darauf an, wie man es bezeichnet, sondern was tatsächlich gemacht wird.

Unterricht müsste man gesondert prüfen: Wenn ein Institut ausschließlich Tantra-Unterricht für angehende Tantra-Masseure anbietet, hätte es m.E. eine kleine Chance zu argumentieren, weil dann die Sache eben nicht der sexuellen Vergnügung dienen würde, sondern der Ausbildung. Das kann man aber auch anders sehen. Und sobald außer dem Unterricht auch allgemein Massagen angeboten würden, wäre man soweit wie vorher auch. Am besten wird es sein, das Institut aus Stuttgart ins Umland zu verlegen, wenn man die Steuer vermeiden will. Das bringt natürlich wieder andere Nachteile mit sich. OB sich das dann noch lohnt, muss jeder selber durchrechnen.
*********n_by Frau
827 Beiträge
...Umland...
....da könnte es dann Probleme mit der Sperrgebietsverordnung geben....
Schade, das Urteil- aber wir sitzen (leider) alle im gleichen Topf- mit Esoterik und ohne. - ich weise noch auf die Sendung von Günther Jauch gestern Abend hin- mit Lena, einer unserer Berufskolleginnen, eine die sich traut sich öffentlich zu machen und für uns zu sprechen.
vergnügen...
also wenn ich zu meinem friseur gehe, zahle ich keine vergnügungssteuer.
und wer kann nicht nachvollziehen, wie wunderbar angenehm es ist, den kopf bei der haarwäsche massiert zu bekommen - hätten wir das nicht alle gern immer etwas länger als es dauert...?!
und das vergnügen an einem neuen haarschnitt, an einer anderen haarfarbe oder auch nur an der auffrischung des bereits gehabten - kein vergnügen?! (nehmen wir mal an, der friseur versteht sein handwerk :))

ihr werdet sagen: es gehe ja um SEXUELLES vergnügen.
genau.
darauf liegt ein verdikt, und deshalb kostet es zusätzlich steuer.
wir zahlen für einen moralischen standpunkt, der zwar im gesetz verankert ist, aber nicht mehr ganz zeitgemäß, daher auch der immer wieder aufkeimende widerstand gegen urteile und bestimmungen in diesem bereich.

solange die gesetzgebung derart bigott vorgeht und vor der menschlichen wirklichkeit die augen verschließt, solange wird sexuelles vergnügen immer etwas anderes als sonstiges vergnügen sein.
Anmelden und mitreden
Du willst mitdiskutieren?
Werde kostenlos Mitglied, um mit anderen über heiße Themen zu diskutieren oder deine eigene Frage zu stellen.